dass die häusliche Krankenpflege ärztlich verordnet wird, wenn nach §§ 37 SGB V
- Krankenhauspflege geboten, aber nicht durchführbar ist
- Krankenhauspflege durch sie nicht erforderlich wird
- Krankenhauspflege dadurch abgekürzt werden kann
- die ärztliche Behandlung dadurch gesichert ist
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen mit Rat und Tat zur Seite, bitte rufen Sie uns einfach an, schicken Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder nutzen Sie unser Kontakt-Formular.